Was ist Mediation?
Das klingt zunächst wie ein Nachteil: Wer keine Entscheidung bekommt, muss selbst eine finden. Genau darin liegt aber die Stärke. Eine Lösung, die beide Seiten selbst entwickelt haben, hält im Alltag deutlich länger als ein Urteil, das einer von beiden verloren hat.
Die Definition nach dem Mediationsgesetz
Seit 2012 gibt es in Deutschland ein eigenes Mediationsgesetz (MediationsG). Es setzt die europäische Mediationsrichtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen in deutsches Recht um und hat die Entwicklung der Mediation in Deutschland spürbar vorangebracht. Der Einfluss des Mediationsgesetzes auf die Entwicklung des Berufsbildes war erheblich: Erst seitdem ist geregelt, was das Verfahren ausmacht und wer es unter welcher Bezeichnung anbieten darf. Die Legaldefinition steht gleich im ersten Paragrafen:
Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. — § 1 Abs. 1 MediationsG
Und direkt danach die Rolle:
Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. — § 1 Abs. 2 MediationsG
Mediation ist ein Verfahren, kein Gespräch unter Freunden – in diesen beiden Sätzen stecken alle wesentlichen Merkmale. Es lohnt sich, sie einzeln anzuschauen.
Freiwillig. Niemand kann zu einer Mediation gezwungen werden, und jede Seite darf das Verfahren jederzeit beenden – ohne Begründung und ohne Nachteil. Auch der Mediator kann abbrechen, wenn er merkt, dass das Verfahren nicht mehr trägt.
Vertraulich. Was in der Mediation besprochen wird, bleibt dort. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Üblicherweise vereinbaren auch die Beteiligten untereinander Vertraulichkeit, damit später nichts aus dem Verfahren vor Gericht auftaucht.
Strukturiert. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren mit klaren Phasen, kein offenes Gespräch. Diese Struktur ist das eigentliche Werkzeug: Sie sorgt dafür, dass beide zu Wort kommen und dass nicht die lautere Seite gewinnt. Methodisch stammt sie aus der Konflikt- und Kommunikationswissenschaft.
Eigenverantwortlich. Die Beteiligten entscheiden selbst. Der Mediator hat ausdrücklich keine Entscheidungsbefugnis – das unterscheidet ihn von einer Richterin und von einem Schiedsrichter.
Einvernehmlich. Am Ende steht keine Mehrheitsentscheidung und kein Kompromiss, mit dem beide unzufrieden sind, sondern eine Lösung, die beide mittragen können. Sonst hält sie nicht.
Wie eine Mediation abläuft: die fünf Phasen
Rahmen klären.
Zu Beginn der Mediation wird geklärt: Wer ist beteiligt, wie läuft das Verfahren ab, was gilt an Regeln? Hier wird die Mediationsvereinbarung geschlossen: Vertraulichkeit, Kostenteilung, Freiwilligkeit. Das wirkt formal und ist der Grund, warum das Verfahren später trägt.
Themen sammeln.
Worum geht es überhaupt? Jede Seite benennt ihre Punkte, ohne dass die andere sofort widerspricht. Am Ende steht eine gemeinsame Liste. Oft ist das der erste Moment seit Langem, in dem beide dasselbe vor sich sehen.
Interessen und Bedürfnisse klären.
Der Kern des Mediationsverfahrens. Hier wird nach den Bedürfnissen und Interessen gefragt, die unter der Oberfläche liegen. Es geht nicht mehr um Positionen (Ich will die Wohnung), sondern um das, was dahintersteht (Ich brauche Sicherheit für die Kinder). Diese Unterscheidung stammt aus dem Harvard-Konzept und ist der Punkt, an dem sich fast jede Mediation entscheidet. Positionen schließen sich oft aus. Interessen und Bedürfnisse lassen sich fast immer vereinbaren – und wer die Interessen der Parteien kennt, findet Lösungen, die vorher niemand gesehen hat. Auch Emotionen gehören hierher: Konfliktbearbeitung hat immer einen psychosozialen Anteil, und wer ihn übergeht, verhandelt an der Sache vorbei.
Optionen entwickeln und verhandeln.
Jetzt beginnt die eigentliche Lösungsfindung: Erst werden Möglichkeiten gesammelt, ohne Bewertung, dann geprüft. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, möglichst viel auf den Tisch zu legen, bevor eine Option ausgewählt wird. Wer zu früh bewertet, verliert die guten Ideen.
Abschlussvereinbarung.
Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten: konkret, überprüfbar, mit Terminen. Diese Vereinbarung ist ein Vertrag und damit verbindlich. Vollstreckbar wird sie allerdings erst durch notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich – wenn es um größere Werte geht, lohnt sich dieser Schritt.
Am Ende der Mediation steht in vielen Verfahren noch ein Nachtreffen: Trägt die Vereinbarung im Alltag? Wenn nicht, war sie meistens zu groß gedacht. Was außerhalb der Mediation zwischen den Terminen passiert, gehört ausdrücklich dazu – dort zeigt sich, ob eine Absprache hält.
Die Rolle des Mediators
Ein Mediator ist weder Richter noch Anwalt noch Therapeut. Seine Aufgabe ist das Verfahren, nicht das Ergebnis.
Was er tut: Er sorgt dafür, dass alle zu Wort kommen. Er fragt nach, wo etwas unklar bleibt. Er macht sichtbar, was hinter einer Forderung steckt. Er hält die Struktur, auch wenn es unangenehm wird. Und er benennt, wenn ein Gespräch kippt.
Was er nicht tut: Er entscheidet nicht, wer recht hat. Er schlägt keine Lösung vor. Er berät keine der beiden Seiten rechtlich. Und er ergreift für niemanden Partei. Wer gleichzeitig als Schlichter oder Mediator tätig ist, muss klarmachen, in welcher Rolle er gerade arbeitet – das sind zwei verschiedene Aufträge.
Die Fachsprache nennt das Allparteilichkeit – ein präziserer Begriff als Neutralität. Ein Mediator ist nicht unbeteiligt, sondern für beide Seiten gleichermaßen da. Die Neutralität des Mediators ist keine Haltungsfrage, sondern die Bedingung dafür, dass beide sich öffnen.
Zur Ausbildung. Die Berufsbezeichnung Mediator ist in Deutschland nicht geschützt – jeder darf sie führen. Geschützt ist dagegen der zertifizierte Mediator: Wer diesen Zusatz trägt, muss eine Mediationsausbildung nach der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (ZMediatAusbV) absolviert haben, mit festgelegten Inhalten, einem Mindestumfang und dokumentierten Supervisionsfällen. Für die Ausübung der Mediation ist eine geeignete Ausbildung also nicht nur formal wichtig, sondern praktisch: Ohne methodische Kompetenz wird aus einem strukturierten Verfahren schnell ein moderiertes Streitgespräch. Wenn euch Qualifikation wichtig ist, fragt konkret nach: Welche Ausbildung, welcher Umfang, welcher Verband?
Die großen Fachverbände in Deutschland sind der Bundesverband Mediation (BM), der Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt (BMWA) und die BAFM für Familienmediation. Über deren Verzeichnisse findet ihr Mediatorinnen und Mediatoren in eurer Nähe. Eine Mitgliedschaft ist kein Gütesiegel, aber ein Hinweis darauf, dass jemand den Beruf ernst nimmt.

Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren, Gericht
Diese vier Verfahren der Streitbeilegung werden oft verwechselt. Der Unterschied liegt darin, wer am Ende entscheidet:
- Mediation: Die Parteien entscheiden selbst. Ergebnis ist eine einvernehmliche Vereinbarung.
- Schlichtung: Die Parteien entscheiden, aber der Schlichter macht einen Vorschlag.
- Schiedsverfahren: Der Schiedsrichter entscheidet. Ergebnis ist ein verbindlicher Schiedsspruch.
- Gerichtsverfahren: Die Richterin entscheidet. Ergebnis ist ein Urteil, gegen das eine Seite verliert.
Mediation und Schlichtung liegen nah beieinander, und im Alltag werden die Begriffe synonym benutzt. Der Unterschied ist trotzdem wesentlich: Ein Schlichter darf sagen, was er für richtig hält. Ein Mediator darf das nicht.
International laufen alle diese Wege unter dem Begriff Alternative Dispute Resolution – Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung, die ein Gerichtsverfahren ersetzen oder ihm vorgelagert sind. Mediation als Verfahren ist dabei das bekannteste, aber nicht das einzige Konfliktlösungsverfahren: Zur außergerichtlichen Konfliktregelung gehören auch Schlichtung, Schiedsverfahren und die Vermittlung durch betriebliche Anlaufstellen.
Und der Weg zurück ins Gericht bleibt offen. Eine gescheiterte Mediation schließt eine Klage nicht aus. Umgekehrt kann ein Gericht in einem laufenden Verfahren eine Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorschlagen (§ 278a ZPO) oder die Sache an einen Güterichter verweisen, der mediativ arbeitet.
Für welche Konflikte eignet sich Mediation?
Formen der Mediation gibt es für fast jeden Lebensbereich:
- Familienmediation – Trennung, Scheidung, Umgang mit Kindern, Erbstreitigkeiten
- Wirtschaftsmediation – Konflikte zwischen Unternehmen, Gesellschaftern oder Geschäftspartnern
- Innerbetriebliche Mediation – zwischen Mitarbeitenden, Abteilungen oder zwischen Führung und Team
- Nachbarschaftsmediation – der Klassiker, bei dem es fast nie um die Hecke geht
- Schulmediation, interkulturelle Mediation, Umweltmediation und der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht
Ob ein Konflikt für eine Mediation geeignet ist, hängt weniger vom Thema ab als von drei Bedingungen: Beide Seiten kommen freiwillig. Beide wollen im Kern eine einvernehmliche Lösung zu finden versuchen. Und beide können auf Augenhöhe sprechen. Mediation eignet sich insbesondere dort, wo die Beteiligten auch nach dem Konflikt noch miteinander zu tun haben.
Wann Mediation nicht das richtige Verfahren ist: bei häuslicher Gewalt oder Angst, weil dann kein Gespräch auf Augenhöhe möglich ist. Bei einer akuten psychischen Erkrankung einer beteiligten Person. Wenn eine Seite nur teilnimmt, um Zeit zu gewinnen. Oder wenn es um eine reine Rechtsfrage geht, die jemand grundsätzlich geklärt haben will – dafür ist ein Gericht da.
Was Mediation bringt
Was Mediation bietet, lässt sich in sechs Punkten zusammenfassen:
- Ihr behaltet die Entscheidung. Kein Dritter bestimmt über euer Leben oder euer Unternehmen.
- Die Beziehung überlebt es. Das ist der entscheidende Punkt, wenn ihr danach weiter miteinander zu tun habt – als Eltern, Nachbarn, Geschäftspartner oder Kollegen.
- Es geht schneller. Wochen statt Jahre. Ein Zivilverfahren durch die Instanzen kann sich sehr lange hinziehen.
- Es ist meist günstiger, weil ihr euch ein Honorar teilt und die Kosten nicht am Streitwert hängen.
- Es bleibt vertraulich. Kein öffentlicher Gerichtssaal, keine Akte, kein Urteil, das jemand nachlesen kann.
- Ihr lernt etwas für das nächste Mal. Wer einmal erlebt hat, wie ein festgefahrener Konflikt konstruktiv geklärt wird, geht anders in den nächsten hinein.
Mediation bei mir
Ich bin ausgebildete Mediatorin und arbeite systemisch. Das heißt: Ich schaue nicht nur auf die beiden Konfliktparteien, sondern auf das System darum herum. Wenn zwei Menschen sich streiten, liegt die Ursache oft in einer Struktur, die keiner von beiden gebaut hat. Im Rahmen einer Mediation heißt das ganz praktisch, dass wir auch über das reden, was zwischen euch steht, ohne dass es jemand ausgesprochen hat.
- Für Privatpersonen – Paare, Familien, Geschwister, Freundschaften, Nachbarn, Geschäftspartner. Online, 220 € für 90 Minuten.
- Für Unternehmen – zwischen Mitarbeitenden, Abteilungen oder zwischen Führung und Team. Online und vor Ort, individuelles Angebot.
Das Erstgespräch ist kostenlos und dauert 30 Minuten. Darin klären wir vor allem eines: ob eine Mediation für euren Konflikt überhaupt das richtige Verfahren ist. Manchmal ist sie es nicht – dann sage ich das, auch wenn ich damit einen Auftrag verliere.
Mediation für Privatpersonen · Mediation für Unternehmen · Was kostet eine Mediation?
Häufige Fragen zur Mediation
Ein geordnetes Gespräch, in dem eine neutrale Person zwei Streitende dabei begleitet, ihren Konflikt selbst zu lösen. Mediation unterstützt also beim Klären, sie entscheidet nicht. Die neutrale Person schlägt nichts vor – sie sorgt dafür, dass beide gehört werden und dass am Ende eine tragfähige Vereinbarung steht.
Das Ziel der Mediation ist eine einvernehmliche Lösung des Konflikts, die beide Seiten mittragen – und, wo es geht, eine Beziehung, die den Konflikt übersteht. Nicht das Ziel: herauszufinden, wer recht hat. Ob am Ende eine Einigung steht, entscheiden allein die Beteiligten.
In fünf Phasen: Rahmen klären, Themen sammeln, Interessen und Bedürfnisse klären, Lösungsoptionen entwickeln, Abschlussvereinbarung treffen. Dazwischen liegen in vielen Verfahren Einzelgespräche mit jeder Seite.
Die Abschlussvereinbarung ist ein Vertrag und damit rechtlich bindend. Vollstreckbar wird sie erst durch notarielle Beurkundung oder einen Anwaltsvergleich. Bei größeren Werten ist dieser zusätzliche Schritt sinnvoll.
Sie wird frei vereinbart, meist nach Zeit. Übliche Stundensätze liegen zwischen 100 und 350 € netto, die Kosten teilen sich die Beteiligten in der Regel. Feste Gebührentabellen gibt es nicht. Ausführlich im Kostenartikel.
Jeder – die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Geschützt ist nur der Zusatz zertifizierter Mediator, der eine Ausbildung nach der ZMediatAusbV voraussetzt. Fragt deshalb konkret nach Ausbildung und Umfang.
Ein Schlichter macht einen eigenen Lösungsvorschlag, den beide Seiten annehmen oder ablehnen können. Ein Mediator macht keinen – er hilft den Beteiligten, ihre eigene Lösung zu finden. Beides sind Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung, aber mit unterschiedlicher Rollenverteilung.
Ja. Die Mediation schließt den Rechtsweg nicht aus. Was in der Mediation besprochen wurde, bleibt allerdings vertraulich und darf nicht als Beweismittel verwendet werden, wenn das so vereinbart wurde.
Nein. Es kann aber sinnvoll sein, die Abschlussvereinbarung anwaltlich prüfen zu lassen, bevor ihr sie unterschreibt – besonders bei Trennungs-, Erb- und Gesellschafterthemen.
Meist drei bis sechs Sitzungen über einige Wochen. Familienmediationen brauchen häufig länger, weil mehrere Themen gleichzeitig zu regeln sind.