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WAS KOSTET EIN EMEDIATION?

Was kostet eine Mediation?

Kurz gesagt: Eine Mediation wird in der Regel nach Zeit abgerechnet. Übliche Stundensätze liegen in Deutschland zwischen etwa 100 und 350 € netto, bei Wirtschaftsmediationen auch darüber. Die meisten Konflikte brauchen drei bis sechs Sitzungen. Die Kosten des Mediators teilen sich die Beteiligten üblicherweise zu gleichen Teilen. Feste Gebührentabellen wie im Anwaltsrecht gibt es nicht.

Das ist die kurze Antwort. Weil hinter der Frage meistens eine zweite steckt – Können wir uns das leisten, und lohnt es sich? – hier die ausführliche.
WIE SICH DIE KOSTEN ZUSAMMENSETZTEN

Wie sich die Kosten einer Mediation zusammensetzen

Anders als bei Gericht gibt es für die Mediation kein gesetzliches Gebührenrecht. Weder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) noch das Gerichtskostengesetz (GKG) gelten hier. Die Vergütung wird frei vereinbart – in der Regel schriftlich, bevor es losgeht. Die Kosten der Mediation können deshalb erheblich variieren, und ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich.

In der Praxis setzen sich die Kosten, die mit einer Mediation verbunden sind, aus drei Posten zusammen. Die Fachsprache nennt die Beteiligten übrigens Medianden oder Medianten – gemeint sind schlicht die Konfliktparteien:

1. Das Honorar des Mediators. Der größte Posten. Abgerechnet wird meist als Stundenhonorar oder je Mediationssitzung, seltener als Pauschale für das gesamte Verfahren. Bei mehrtägigen Verfahren in Unternehmen sind Tagessätze üblich.

2. Zusätzliche Kosten und Auslagen. Reisekosten, wenn der Mediator zu euch kommt. Raummiete, wenn ein neutraler Ort gebraucht wird. Bei Online-Mediation fällt beides weg – das ist ein spürbarer Unterschied.

3. Sonstige Kosten, wenn andere hinzugezogen werden. Anwaltskosten, wenn jede Seite ihre Abschlussvereinbarung rechtlich prüfen lässt. Notarkosten, wenn die Vereinbarung beurkundet werden muss. Gutachterkosten, wenn ein Wert strittig ist. Diese Posten sind optional, sollten aber von Anfang an mitgedacht werden.

Was in fast allen Angeboten enthalten ist: Vor- und Nachbereitung sowie die schriftliche Abschlussvereinbarung. Was oft nicht enthalten ist: telefonische Zwischengespräche. Danach lohnt es sich zu fragen – genauso wie danach, welche Kosten bei einem Abbruch noch anfallen.

Zur Mehrwertsteuer: Achtet darauf, ob ein Preis netto oder brutto genannt ist. Zwischen 150 € zzgl. USt. und 150 € inklusive liegen fast 30 €. Bei Privatpersonen ist die Bruttoangabe die relevante, bei Unternehmen die Nettoangabe.

Was kostet ein Mediator pro Stunde?

Die Spanne ist groß, weil der Markt keine einheitlichen Stundensätze kennt:

  • Familien- und Trennungsmediation: etwa 100 bis 200 €
  • Mediation im privaten Umfeld (Nachbarn, Geschwister, Freundschaften): etwa 100 bis 200 €
  • Innerbetriebliche Mediation: etwa 150 bis 300 € netto
  • Wirtschaftsmediation zwischen Unternehmen: ab etwa 250 € netto, oft Tagessätze von 1.500 € netto aufwärts

Ein Stundensatz von 150 € ist im privaten Bereich ein realistischer Mittelwert. Nach oben ist die Spanne offen: Wirtschaftsmediationen mit mehreren Parteien und hohem Streitwert werden anders kalkuliert als ein Gespräch zwischen zwei Nachbarn.

Wovon der Preis abhängt: die Art des Konflikts, die Anzahl der Beteiligten, die Eskalationsstufe, der Zeitaufwand für Vorgespräche und die Frage, ob online oder vor Ort gearbeitet wird. Zwei Personen in einem klar umrissenen Streit sind etwas anderes als vier Geschwister und ein Nachlass.

Manche Mediatorinnen und Mediatoren arbeiten mit gestaffelten oder einkommensabhängigen Sätzen. Fragen kostet nichts. Wer mehrere Mediationsstunden am Stück bucht, bekommt gelegentlich einen günstigeren Satz – mehrere Sitzungen an einem Tag sind allerdings selten sinnvoll, weil zwischen den Terminen etwas passieren soll.

Was es nicht gibt: ein Erfolgshonorar. Ein Mediator, der nur bezahlt wird, wenn ihr euch einigt, hätte ein Eigeninteresse am Ergebnis – und wäre damit nicht mehr neutral. Wer so etwas anbietet, hat die Rolle nicht verstanden.

Wer trägt die Kosten einer Mediation?

Wer zahlt? Die Beteiligten gemeinsam, in der Regel zu gleichen Teilen. Das ist der Normalfall und ergibt sich aus der Logik des Verfahrens: Der Mediator arbeitet für beide Seiten, also zahlen auch beide. Wer allein zahlt, kauft sich unbewusst eine Erwartungshaltung ein – und genau die stört die Neutralität.

Abweichungen sind möglich und werden in der Mediationsvereinbarung festgehalten:

  • Nach Einkommen gestaffelt, wenn ein deutliches Gefälle besteht. Das ist fair und in Familienmediationen nicht selten.
  • Eine Seite übernimmt alles, etwa wenn ein Unternehmen die Mediation zwischen zwei Mitarbeitenden zahlt. Im betrieblichen Kontext ist das der Regelfall – dort ist der Arbeitgeber der Auftraggeber.
  • Ungleiche Teilung nach Verursachung – davon rate ich ab. Wer den Konflikt verursacht hat, ist selten unstrittig. Diese Frage vorab zu verhandeln, kostet mehr Energie, als sie spart.

Wichtig: Die Kostenfrage gehört an den Anfang, nicht ans Ende. Wer die Kosten trägt, wird zusammen mit den übrigen Rahmenbedingungen in der Mediationsvereinbarung geregelt, bevor inhaltlich gearbeitet wird. Im Rahmen einer Mediation ist das der erste Punkt, bei dem ihr euch einigt – und damit oft schon die erste gute Erfahrung.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Oft ja – aber nicht automatisch. Viele moderne Tarife enthalten einen Mediationsbaustein, teils als eigenständige Leistung, teils als Vermittlungsservice mit einem Netzwerk eigener Mediatoren. Ältere Verträge kennen die Leistung häufig nicht.

Worauf ihr achten solltet:

  • Ist Mediation überhaupt eingeschlossen? Der Blick in die Bedingungen oder ein Anruf beim Versicherer klären das in fünf Minuten.
  • Gibt es eine Höchstsumme je Fall? Meist ja. Reicht sie nicht, zahlt ihr den Rest selbst.
  • Muss der Mediator aus dem Netzwerk des Versicherers kommen? Manche Tarife zahlen nur dann. Wenn ihr jemand Bestimmten wollt, vorher fragen.
  • Ist eine Deckungszusage nötig? Fast immer. Holt sie ein, bevor die erste Sitzung stattfindet. Ohne schriftliche Kostenübernahme bleibt ihr sonst auf der Rechnung sitzen.

Rechtsschutzversicherungen behandeln Mediation unterschiedlich, deshalb hilft nur der Blick in den eigenen Vertrag.

Was es nicht gibt: Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe für eine außergerichtliche Mediation. Diese Instrumente sind an gerichtliche beziehungsweise anwaltliche Verfahren gebunden. Wenn das Budget knapp ist, führt der Weg über die geförderten Angebote weiter unten.

Ist eine Mediation günstiger als ein Gerichtsverfahren?

In den meisten Fällen ja – und der Unterschied liegt weniger im Stundensatz als in der Struktur.

Bei Gericht richten sich die Kosten nach dem Streitwert. Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz, Anwaltskosten nach dem RVG. Beides steigt mit dem Wert der Sache, unabhängig davon, wie schnell die Streitigkeit geklärt ist. Dazu kommt: In den meisten gerichtlichen Verfahren braucht jede Seite eigene Rechtsanwälte, ihr zahlt also zwei Honorare statt eines – Verfahrensgebühr und Terminsgebühr fallen je Kanzlei an. Wer den Rechtsstreit verliert, trägt in der Regel auch die Kosten der Gegenseite. Das ist das eigentliche Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens.

In der Mediation zahlt ihr Zeit, nicht Streitwert. Ein Konflikt um 50.000 € kostet in der Mediation genauso viel wie einer um 5.000 €, wenn er gleich lange dauert. Ihr teilt euch ein Honorar statt zwei zu zahlen. Und es gibt keine Kostenlast des Unterliegenden, weil niemand unterliegt.

Dass eine Mediation spart, gilt allerdings nur, wenn ihr am Ende auch eine Einigung erzielt. Bricht das Mediationsverfahren ab und ihr geht anschließend doch vor Gericht, habt ihr beides bezahlt. Wird dagegen unter Mitwirkung von Rechtsanwälten eine Einigung erzielt, kann zusätzlich eine Einigungsgebühr nach dem RVG anfallen – fragt danach, bevor ihr jemanden hinzuzieht.

Ein Sonderfall, der zu wenig bekannt ist: Läuft bereits ein Gerichtsverfahren, kann das Gericht die Sache an eine Güterichterin oder einen Güterichter verweisen (§ 278 Abs. 5 ZPO). Dort wird mediativ gearbeitet, und es entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten – die Gebühren sind mit dem laufenden Verfahren abgegolten. Wenn ihr schon vor Gericht seid, fragt danach.

Wie viele Sitzungen braucht es?

Die Kosten insgesamt hängen an dieser Frage mehr als am Stundensatz.

  • Ein klar umrissener Konflikt zwischen zwei Personen: meist drei bis fünf Sitzungen à 90 bis 120 Minuten
  • Trennungs- und Familienmediation: häufig fünf bis acht Sitzungen, weil mehrere Themen zu regeln sind
  • Konflikte mit mehreren Beteiligten oder hoher Eskalation: offen, hier lohnt eine Zwischenbilanz nach der dritten Sitzung

Dazu kommen in vielen Verfahren Einzelvorgespräche mit jeder Seite. Die kosten extra, sparen aber fast immer Zeit im gemeinsamen Teil.

Eine seriöse Kalkulation nennt euch nach dem Erstgespräch eine realistische Spanne – keine Punktzahl. Wer euch vorher eine feste Sitzungszahl verspricht, kennt euren Konflikt noch nicht.

Kostenlose und geförderte Angebote

Nicht jede Mediation muss privat bezahlt werden:

  • Kirchliche und kommunale Beratungsstellen – Caritas, Diakonie, pro familia, Ehe-, Familien- und Lebensberatung – arbeiten kostenlos oder einkommensabhängig. Der Preis dafür sind oft mehrere Monate Wartezeit.
  • Jugendämter vermitteln bei Trennungskonflikten mit Kindern und beraten kostenfrei.
  • Schiedsstellen der Gemeinden sind bei Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig und kosten eine geringe Gebühr. In einigen Bundesländern ist ein Schlichtungsversuch dort sogar Voraussetzung, bevor geklagt werden darf. Für eine kostengünstige Streitbeilegung ist das oft der schnellste Weg, einen Konflikt beizulegen.
  • Der Güterichter im laufenden Gerichtsverfahren, siehe oben.

Wenn ihr Zeit habt und das Budget knapp ist, sind das die richtigen ersten Adressen für eine Konfliktlösung. Wenn es schnell gehen muss oder ihr eine bestimmte Person wollt, führt der Weg über eine private Mediation.

Was eine Mediation bei mir kostet

Ich arbeite mit einem festen Sitzungspreis statt mit einem Stundensatz, damit ihr vorher wisst, woran ihr seid.

  • Privatpersonen: 220 € für 90 Minuten, Endpreis inklusive Mehrwertsteuer – für beide Seiten zusammen, nicht pro Person. Die Mediation findet online statt; auf Wunsch sind Vor-Ort-Termine möglich, dann kommen Raummiete und Anfahrt dazu.
  • Unternehmen: individuelles Angebot, zur Orientierung mein Tagessatz von 1.500 € netto. Der Umfang hängt von der Zahl der Beteiligten, der Eskalationsstufe und den nötigen Vorgesprächen ab.

Bezahlt wird nach jeder einzelnen Sitzung. Ihr legt nichts im Voraus aus und entscheidet nach jedem Termin neu, ob es weitergeht.

Termine könnt ihr telefonisch oder über das Kontaktformular vereinbaren. Das Erstgespräch ist kostenlos – 30 Minuten, unverbindlich. Darin klären wir, ob eine Mediation für euren Konflikt überhaupt das richtige Verfahren zur Konfliktbeilegung ist. Manchmal ist sie es nicht, und dann sage ich das. Ein Verfahren zu beginnen, das nicht passt, ist die teuerste aller Varianten.

Mediation für Privatpersonen · Mediation für Unternehmen

HÄUFIGE FRAGEN

Häufige Fragen zu den Kosten einer Mediation

Rechnet mit dem Stundensatz oder Sitzungspreis multipliziert mit drei bis sechs Mediationssitzungen, plus eventuellen Einzelvorgesprächen. Bei einem Sitzungspreis von 220 € für 90 Minuten liegt eine typische private Mediation damit zwischen etwa 660 und 1.300 €, geteilt durch zwei Beteiligte. Bei Stundensätzen von 100 bis 200 € kommt ihr auf eine ähnliche Größenordnung.

In der Regel beide Konfliktparteien zu gleichen Teilen. Abweichungen – nach Einkommen gestaffelt oder von einer Seite übernommen – sind möglich und werden vorab in der Mediationsvereinbarung festgehalten. Im betrieblichen Kontext zahlt üblicherweise der Arbeitgeber.

Nein. Weder das RVG noch das Gerichtskostengesetz gelten für die Mediation. Auch der Bundesverband Mediation (BM) und die BAFM geben keine verbindlichen Sätze vor, sondern nur Orientierungswerte. Das Honorar des Mediators wird frei vereinbart – schriftlich, bevor das Verfahren beginnt.

Viele moderne Tarife ja, ältere Verträge oft nicht. Prüft die Bedingungen, achtet auf eine Höchstsumme je Fall und darauf, ob der Mediator aus dem Netzwerk des Versicherers kommen muss. Holt die Deckungszusage ein, bevor die erste Sitzung stattfindet.

Meistens ja, weil ihr euch ein Honorar teilt statt zwei Anwaltshonorare zu zahlen, und weil sich die Kosten nicht nach dem Streitwert richten. Der Vorteil entfällt allerdings, wenn die Mediation scheitert und ihr anschließend doch vor Gericht geht.

Ja, Mediation ist eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung. Achtet bei Preisangaben darauf, ob sie netto oder brutto sind – bei Angeboten für Privatpersonen sollte immer der Bruttopreis genannt sein.

Sie liegt preislich im üblichen Rahmen privater Mediation, braucht aber häufig mehr Sitzungen, weil mehrere Themen gleichzeitig zu regeln sind – Umgang, Unterhalt, Wohnsituation. Kostenlose Alternativen bieten Beratungsstellen und Jugendämter.

Deutlich mehr als eine private Mediation. Üblich sind Tagessätze ab etwa 1.500 € netto, bei mehreren Parteien und hohem Streitwert auch erheblich darüber. Dafür ist das Kostenrisiko immer noch kleiner als bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Unternehmen.

Bei betrieblich veranlassten Mediationen in der Regel ja, als Betriebsausgabe. Bei privaten Konflikten ist es die Ausnahme. Das ist eine Frage für eure Steuerberatung, nicht für mich.